for Kids - Kinder- und Jugendhilfe

Gemeinsam auf dem Weg

Partizipation und Beschwerdeverfahren

„Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen“ (§ 8 Abs. 1 SGB VIII).

 

Die Kinderhausleitung und die Mitarbeiter arbeiten kontinuierlich an einem vertrauensvollen und wertschätzenden Miteinander. Dazu wird allen Beteiligten, so auch den Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben ihre Anliegen, Wünsche und Beschwerden mitzuteilen und darauf vertrauen zu können, dass diese in angemessener Weise, zeitnah bearbeitet werden. Es besteht jederzeit die Möglichkeit der Kinderhausleitung Interessen und Bedürfnisse mitzuteilen. Bei der Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen wird ihm umgehend mitgeteilt an wen es sich bei Bedarf wenden kann.