for Kids - Kinder- und Jugendhilfe

Gemeinsam auf dem Weg

Kinderschutz

Unser Kinderhaus nimmt den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung entsprechend dem § 8a (Abs. 1) SGB VIII wahr. Um eine Beschäftigung einschlägig vorbestraften Personen (§ 72a SGB VIII) auszuschließen, fordert die Kinderhausleitung von allen Mitarbeiter/-innen ein polizeilich erweitertes Führungszeugnis ein. Dies wird im Abstand von 3 Jahren wiederholt eingefordert.

Zum Schutz der Kinder dient das Partizipation und Beschwerdeverfahren. Es gilt das Fachkräftegebot. Die Hausleitung und die pädagogische Fachkräfte nehmen an Schulungen zum Thema Kindesschutz teil.

Das Kind oder der Jugendliche hat jederzeit die Möglichkeit in Notsituationen die Kinderhausleitung, das Jugendamt, das Landesjugendamt, die Polizei oder Sonstige zu kontaktieren.